Neue Motorradkennzeichen

Neue MotorradkennzeichenIn seiner Sitzung vom 18. März 2011 hat der Bundesrat die Einführung von kleinen Motorradkennzeichen beschlossen. Das neue Motorradkennzeichen wird in der verkleinerten Mittelschrift ausgeführt und erhält ein Mindestmaß von 180 mm und ein Größtmaß von 220mm in der Breite (Höhe 200 mm).
Auf Grund der Ausgestaltung der neuen Kraftradkennzeichen können unter Berücksichtigung des Mindestmaßes von 180 mm in der Breite alle gängigen vierstelligen Erkennungsnummern zugeteilt werden (z.B. XX-BB99).
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern bleiben solchen Fahrzeugen vorbehalten, bei denen auf Grund von bauarttechnischen Merkmalen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens nicht möglich ist (PKW Importfahrzeuge). Ausnahmen hiervon sind nicht möglich.
Die bisher ausgegebenen Kennzeichen für Motorräder behalten ihre Gültigkeit. Der Umtausch eines dreistelligen Kennzeichens (z.B. XX-AB1) in ein Motorradkennzeichen neuer Art ist möglich.
Dreistellige Motorradkennzeichen, die seit dem 01.10.2009 auf das Fahrzeug reserviert worden sind können weiterhin auch mit der neuen Platine ausgegeben werden. Dreistellige Motorradkennzeichen, die seit dem 01.10.2009 bis zum 08.04.2011 auf den Halter reserviert worden sind, können weiterhin mit den neuen Platinen ausgegeben werden, nach eineinhalb Jahren erlischt die Reservierung.
Ab 08.04.11 dürfen dreistellige Nummern nur noch ausgegeben werden, wenn es bauartbedingt nicht anders geht. Sonstige Ausnahmen sind nicht möglich.